Rote Stufe:Â
- 2G – geimpft und genesen: Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen hiervon sind die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus (geimpft, genesen und PCR-Test). In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche einen negativen PCR-Test (!) vorlegen, der maximal 48 Stunden alt ist.
-  3G für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen: Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV. Körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung bleiben bei 3G plus (PCR-Test).
- Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und fĂĽr Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Ăśbrigen medizinische Maske).